Der Datenschützer Max Schrems ist mit seinem Versuch einer Sammelklage in Österreich gegen Facebook am Europäischen Gerichtshof (EuGH) gescheitert. In einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschied das Gericht, dass Schrems zwar sehr wohl als Verbraucher gegen Facebook klagen dürfe, auch wenn er als Aktivist tätig sei und zur Durchsetzung seiner Anliegen Bücher publiziere, Vorträge halte oder Spenden sammle. Facebook hatte argumentiert, dass er als Aktivist und nicht als Verbraucher zu betrachten sei und kein Recht auf eine Verbraucherklage hätte. Das höchste EU-Gericht urteilte allerdings auch, dass Schrems am Gericht in Wien nicht auch die Ansprüche anderer Verbraucher vertreten dürfe.
Schrems geht seit 2011 rechtlich gegen Facebook vor und erzielte damit wiederholt Erfolge für den Datenschutz. Seine Klage erwirkte 2015 etwa die Aufhebung der Safe-Harbor-Vereinbarung zum Datenaustausch zwischen EU-Staaten und den USA durch den EuGH. Seit Ende des Vorjahres sammelt der österreichische Jurist Spenden zur Gründung der Datenschutz-NGO Noyb. Schrems wirft Facebook die illegale Nutzung von Verbraucherdaten vor.
In einer ersten Reaktion zeigte sich der Datenschützer erfreut, dass er nun seinen Prozess vor dem Gericht in Wien fortsetzen kann. „Nach drei Jahren Blockade durch Facebook können die Gerichte nun den Fall prüfen. Facebook muss nun sein Geschäftsmodell vor einem Gericht datenschutzrechtlich prüfen lassen“, schrieb Schrems in einem Pressestatement. Zugleich zeigte er sich enttäuscht über die Verhinderung seiner Sammelklage. Der EuGH habe die Chance verpasst, kollektiven Rechtsschutz zu ermöglichen.
Ein Verbündeter von Schrems, Arndt Eversberg von der Kölner Firma Roland ProzessFinanz forderte die künftige Bundesregierung in Deutschland auf, für einen stärkeren Verbraucherschutz tätig zu werden und die Möglichkeiten zu einer kollektiven Klage auszuweiten. Im Sondierungspapier zur Neuauflage der Großen Koalition bekannten sich SPD und CDU/CSU zwar grundsätzlich zur Einführung einer Musterfestellungsklage. Bisherige Vorschläge dazu stellen aus Sicht von Eversberg aber eher einen Schutz für Unternehmen dar denn ein effektives Mittel zur Durchsetzung von Verbraucherinteressen.
Facebook selbst zeigte sich mit dem Urteil des EuGH zufrieden. Die Entscheidung des Gerichts bedeute, dass Schrems sein Anliegen nicht als Sammelklage vor das österreichische Gerichte bringen könne. Man erwarte nun, die „Angelegenheit klären“ zu können, sagte ein Sprecher laut der Nachrichtenseite Fortune.
